Privatpersonen
Unsere Steuerberatung für Privatpersonen bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei allen steuerlichen Fragen. Ob Arbeitnehmer, Rentner oder Immobilienbesitzer – wir haben die passenden Lösungen für Ihre individuelle Situation.
IN DIESEN BEREICHEN
Sind wir die Experten

Arbeitnehmer
Neben der Erstellung von Steuererklärungen, beraten wie Sie auch gerne steuerlich bei:
- Änderungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Fragen zum Arbeits- oder Dienstvertrag
- der Behandlung von Abfindungen
- Förderungen der privaten Altersvorsorge (Riester und Rürup)
- der Ausübung von Wahlrechten bei Betriebsrenten
- Fragen zum Kindergeld
- der richtigen Wahl der Steuerklasse
- der Eintragung eines Freibetrages
Rentner
Wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob aktuell oder später beim Bezug von Renten eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht.
Falls notwendig stellen wir für Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Nichtveranlagung, so dass die Bank die Zinseinnahmen vom Steuerabzug freistellt.
Für Rentner im Ausland, die eine Rente aus Deutschland beziehen, prüfen wir bestehende Wahlmöglichkeiten anhand der individuellen Verhältnisse und erstellen ggf. die notwendige Steuererklärung.


Häuslebauer & Besitzer
Bereits vor dem Erwerb einer von Ihnen ganz oder teilweise vermieteten Immobilie ist eine steuerliche Beratung sinnvoll. So können wir dafür sorgen, dass durch eine adäquate Gestaltung Ihre Finanzierungskosten maximal steuerlich abzugsfähig sind.
Bei eigengenutzten Immobilien zeigen wir Ihnen, wie Sie die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen optimal ausnützen.
Bei umfangreichem Immobilienvermögen erarbeiten wir mit Ihnen eine Konzeption, um dieses steuerlich möglichst optimal auf die nächste oder übernächste Generation zu übertragen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuererklärung, Schenkungssteuer, Übertragung von Vermögenswerten, Optimierung der Steuerbelastung im Erbfall.
Wir erabeiten auf Wunsch eine erbschaftssteuerliche Analyse und beraten Sie
bei der Gestaltung Ihres Testamentes aus erbschaftssteurlicher Sicht bis hin zur vorweggenommenen Vermögensübergabe.
Dabei berücksichtigen wir sowohl die steuerlichen Aspekte als auch die
Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehegatten.

